Es ist bereits einige Jahre her, da hatte ich ein Luxusappartement in Wien 1 zum Verkauf.

Der Kaufpreis damals lag bei über 13 Mio. Euro.

Ich erhielt eine Anfrage von einem Herren und kurz darauf wurde ein Besichtigungstermin vereinbart.

Der Herr, welcher ein paar Jahre jünger war als ich, erschien in sportlichem Outfit gemeinsam mit einem Freund.

Das Appartement gefiel gut und wir vereinbarten einen zweiten Termin zwecks weiterer Besichtigung.

Nach der Besichtigung wurde noch einige Details abgeklärt und ein Termin zwecks Anbotsunterzeichnung vereinbart.

Bei diesem Unterzeichnungstermin wurden noch ein paar Kleinigkeiten festgehalten und das Angebot vorbehaltslos unterzeichnet.

Der Verkäufer staunte nicht schlecht, als ich tags darauf mit dem Angebot bei ihm im Büro stand zur Gegenzeichnung.

Als Alles unterzeichnet war, konnte ich mich trotzdem nicht freuen!

Zu surreal war der Gedanke, dass ich hier Papiere in Händen hielt, welche mir knapp 1.3 Mio.- Euro Netto-Provision einbringen. (Mit dem Verkäufer war schon zu Beginn der Beauftragung ein Erfolgsbonus vereinbart)

Die Papiere wurden dem Vertragserrichter übergeben und dieser überprüfte den Käufer, so gut es ging, und fand keinerlei Auffälligkeiten.

Daher wurde der Kaufvertrag errichtet.Der Käufer nahm noch einen weiteren Termin in der Kanzlei wahr um Fragen zu stellen, sowie Änderungswünsche zu äußern.

Nachdem dies Alles abgeklärt war, wurde ein Termin zur Unterzeichnung festgelegt.

Der Verkäufer und ich waren pünktlich anwesend, wer nicht erschien war der Käufer.Auf telefonische Nachfrage erfuhr ich, dass er erkrankt sei und wir den Termin verschieben müssen.

Um es kurz zu machen: 3 mal ist das danach so verlaufen und wir mussten erkennen, dass dieser Verkauf vermutlich nicht zustande kommen wird.

Da ich dies allerdings nicht auf mir sitzen lassen wollte, konsultierte ich meinen Anwalt zwecks Eintreibung der Provision.

Dieser übersandte eine eingeschriebene Mahnung an die Hauptwohnsitzadresse des „Käufers“.

Was hier retour kam überraschte uns dann aber doch „ein wenig“. Es war die Antwort eines Heimes für obdachlose Männer, in welchem der Herr aufhältig war.

Er dürfe sich hier einen Spaß erlaubt haben und wollte auch einmal reich sein – scheinbar?

Auf die Einbringung einer Klage habe ich verzichtet, da die Klagsspesen exorbitant hoch gewesen wären bei der Summe und diese sowieso uneinbringlich gewesen wäre.

Was ich davon halten soll weiß ich auch heute (viele Jahre später) offen gestanden noch immer nicht! 🤷‍♀️🤷‍♀️🤷‍♀️

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